Rucksack von unehrlichen Finder in Meiningen durchsucht

In einem Einkaufszentrum in der Leipziger Straße in Meiningen war am Freitag, dem 19.08.2022 gegen 14:15 Uhr ein 58-jähriger Mann einkaufen und ließ beim Zurückstellen des Einkaufswagens im Eingangsbereich des Marktes aus Versehen seinen Rucksack am Wagen zurück.

Dies hatte, wie sich später herausstellte, ein junges Paar beobachtet und nicht etwa den Mann darauf aufmerksam gemacht, welcher sich noch unweit des Eingangs befand, sondern kurzentschlossen den Rucksack an sich genommen und im eigenen Einkaufswagen verstaut und unter den Einkäufen versteckt.

Selbst als der Mann, welchem offenbar das Zurücklassen seines Rucksackes noch nicht aufgefallen war, nochmals an dem Paar vorbei in den Markt lief, machten die zwei "unehrlichen Finder" keine Anstalten, den Rucksack zurück zu geben, sondern entfernten sich damit aus dem Bereich.

Nachdem der Mann seinen Verlust bemerkte, informierte er zunächst nur die Marktleitung und ging im Anschluss nach Hause. Noch am selben Tag sei jedoch ein junger Mann beim Geschädigten aufgetaucht und habe den Rucksack überreicht.

Es handelte sich um den Dieb aus dem Markt, welcher offenbar nichts Brauchbares im Rucksack vorgefunden hatte. Er erklärte gegenüber dem gutgläubigen Geschädigten, den Rucksack gefunden zu haben, wofür er von diesem zum Dank 50 Euro erhielt und ohne zu zögern annahm.

Erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkte der Geschädigte, dass die SIM-Karte aus seinem Handy fehlte. Der Mann wandte sich daher am Samstag an die Polizei. Durch diese wurde Kontakt mit dem Markt aufgenommen, welcher die Videoaufzeichnung zur Verfügung stellte.

Hierbei wurde der Tathergang so eindeutig wiedergegeben, dass die Beamten ob der Dreistigkeit nur mit dem Kopf schütteln konnten. Noch am frühen Abend des Samstags wurde das Paar während der Streifentätigkeit festgestellt und kontrolliert.

Mit der Straftat konfrontiert zeigten sich beide uneinsichtig und keiner Schuld bewusst. Vielmehr habe man freundlicherweise eine Fundsache dem Verlierer nach Hause gebracht.

Mit Verweis auf die eindeutigen Videoaufzeichnungen wurde den Tätern jedoch nahegelegt, sich die Rechtfertigungsversuche für den Staatsanwalt aufzuheben und dem Geschädigten unterdessen den unberechtigt erhaltenen Finderlohn zurück zu bringen.

Die fehlende SIM-Karte ist jedoch bislang nicht wieder aufgetaucht.